Sicherheit geht uns alle an

 

Gehen wir den Weg der Arbeitssicherheit gemeinsam!

 

AS-W  Arbeitssicherheit Wolter

Diese Gesetze und Verordnungen bilden den zentralen rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz und legen die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Anforderungen an sichere Arbeitsbedingungen fest.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):

Verpflichtet Arbeitgeber zur schriftlichen Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

Legt die Aufgaben und die Stellung der Fachkräfte fest.

 

DGUV Vorschrift 2:

Konkretisiert die Anforderungen der ASiG, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsumfang, die Qualifikationen und die Einsatzzeiten.

Bietet flexible Betreuungsmodelle, die sich nach der Unternehmensgröße und den Gefährdungen richten.

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Ist die allgemeine Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz.

Verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.

 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

Beide sind ergänzende Regelwerke, die spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz in Betrieben stellen. 

 

Weitere relevante Gesetze

Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)