
Diese Gesetze und Verordnungen bilden den zentralen rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz und legen die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Anforderungen an sichere Arbeitsbedingungen fest.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Verpflichtet Arbeitgeber zur schriftlichen Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
Legt die Aufgaben und die Stellung der Fachkräfte fest.
DGUV Vorschrift 2:
Konkretisiert die Anforderungen der ASiG, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsumfang, die Qualifikationen und die Einsatzzeiten.
Bietet flexible Betreuungsmodelle, die sich nach der Unternehmensgröße und den Gefährdungen richten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Ist die allgemeine Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz.
Verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
Beide sind ergänzende Regelwerke, die spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz in Betrieben stellen.
Weitere relevante Gesetze
Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)