Sicherheit geht uns alle an

 

Gehen wir den Weg der Arbeitssicherheit gemeinsam!

 

AS-W  Arbeitssicherheit Wolter

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz, der dazu dient, geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Risiken festzulegen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes, das darauf abzielt, mögliche Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen. Sie berücksichtigt sowohl physische, chemische und biologische Risiken als auch ergonomische und psychische Belastungen. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen geplant werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft gewährleisten.

 

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, insbesondere §§ 5 und 6) verankert, das Arbeitgeber zur Durchführung und Dokumentation verpflichtet. Weitere wichtige Regelungen finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

 

Umfang

Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung reicht von der systematischen Identifikation von Risiken bis zur Beurteilung potenzieller Gesundheitsschäden durch Arbeitsbedingungen. Dabei werden alle relevanten Faktoren des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der Gefährdungen zu erhalten.

 

Ziel

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten sowie arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten zu verhindern.

 

Inhalt

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Analyse verschiedenster Risiken, darunter chemische, biologische oder physikalische Einflüsse, die Nutzung von Arbeitsmitteln, die Gestaltung von Arbeitsabläufen, ergonomische Belastungen sowie psychische Beanspruchungen. Auf Basis dieser Analyse werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung geplant und umgesetzt.