Sicherheit geht uns alle an

 

Gehen wir den Weg der Arbeitssicherheit gemeinsam!

 

AS-W  Arbeitssicherheit Wolter

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Regeln, die das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz schützen. Er sorgt dafür, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken vermieden werden und Arbeitsbedingungen sicher sowie gesund gestaltet sind.

Arbeitsschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sichern. Er verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl körperliche als auch psychische und soziale Aspekte der Arbeit berücksichtigt. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen zu verbessern, menschengerecht zu gestalten und die Gesundheit langfristig zu erhalten.

 

Gesetzliche Grundlage

Das zentrale Gesetz in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und die Überwachung des Arbeitsschutzes regelt. Ergänzend gelten das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Rechtlich ist der Arbeitsschutz zudem im Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 2) verankert, der das Recht auf Schutz von Leben und Gesundheit garantiert.

 

Umfang

Arbeitsschutz umfasst sowohl präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren als auch die Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen. Dabei werden körperliche, psychische und soziale Faktoren berücksichtigt, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

 

Ziel

Das Hauptziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, der Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und die Sicherung eines gesunden, sicheren und menschengerechten Arbeitsumfelds. Er trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und langfristige Gesundheitsschäden zu verhindern.

 

Inhalt

Zu den Inhalten des Arbeitsschutzes gehören die Einrichtung sicherer Arbeitsplätze, die Bereitstellung und Nutzung persönlicher Schutzausrüstungen, Schulungen und Unterweisungen für die Mitarbeitenden sowie die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Außerdem umfasst er Maßnahmen zur Prävention von physischen und psychischen Belastungen und zur Förderung eines gesundheitsgerechten Arbeitsumfelds.