
Wir informieren hier immer über die Änderungen und Neuerungen, die auch Änderungen im Betrieb mit sich bringen können.
Änderungen 2025:
Konsequente Umsetzung, verstärkte Kontrollen und lückenlose Dokumentation
Schulung von Brandschutzhelfern
Nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 205-023 und ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sollen künftig 5 % der Arbeitnehmer als Brandschutzhelfer ausgebildet werden, um im Notfall noch vor der Ankunft der Feuerwehr eingesetzt zu werden. Im Falle eines erhöhten Brandschutzrisikos wird ein höherer Prozentsatz empfohlen.
Dynamische Fluchtwegleitsysteme
Im Zuge einer Anpassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sind Empfehlungen zur Nutzung moderner Fluchtwegleitsysteme hinzugekommen, wie beispielsweise dynamische LED-Leitmarkierungen zur besseren Orientierung in Notsituationen.
Konsequente Umsetzung von Evakuierungsübungen
Aufsichtsbehörden und DGUV empfehlen (unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren) mindestens einmal im Jahr eine dokumentierte Durchführung von Evakuierungsübungen mit allen Beschäftigten.
Anpassung der jährlichen Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen verpflichten sich, mögliche Brandgefahren in der Gefährdungsbeurteilung konkret zu benennen und zu berücksichtigen. Bei organisatorischen oder baulichen Änderungen wird eine jährliche Aktualisierung empfohlen.
Digitale Tools – keine Verordnung, aber sinnvoll
Wartungs- und Alarmierungsapps sowie QR-Codes zur einfachen Erfassung von Anwesenheiten bei Sammelplätzen erleichtern deutlich die Organisation und Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen.
Änderungen 2026:
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel und Barrierefreiheit
PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher
Ab April 2026: Aufgrund der umwelt- und gesundheitsschädlichen Wirkung gilt ein EU-weites Verbot für den Verkauf und die Nutzung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Schaumlöschmitteln. Fluorhaltige Löschmittel müssen demnach gegen fluorfreie Alternativen (sog. F3-Löschmittel) ausgetauscht werden.
Ab Oktober 2026: Feuerlöscher, die PFHxA-haltige Gemische enthalten, dürfen nicht mehr an die breite Öffentlichkeit oder an Unternehmen für Bereiche mit hohem Publikumsverkehr (wie zum Beispiel in Kaufhäuser) abgegeben werden.
Inklusiv geplante Brandschutzkonzepte
Bisher werden ausgerechnet Aufzüge im Brandfall automatisch stillgelegt; der Fluchtweg ist das Treppenhaus. Für Rollstuhlfahrer ein Schrecken Szenario. Im Zuge einer Anpassung der DIN 18040 sowie der Technischen Baubestimmungen sollen Brandschutzmaßnahmen künftig „barrierefrei nutzbar“ sein. Neben Aufzügen und Fluchtwegen rücken kombinierte Warnsysteme aus Licht-, Vibrations- und Tonsignalen, aber auch Treppen- und Hub Lifte immer mehr in den Fokus der künftigen Brandschutzkonzepte. Genauere Informationen zur Umsetzung sind noch in der Planung.
Fazit
Das Thema Brandschutz umfasst schon lange nicht mehr nur den Umgang mit Feuerlöschern und Fluchtwegen. Eine konsequente Umsetzung der geltenden Standards sowie regelmäßige Aktualisierungen, aber auch inklusiv geplante Brandschutzkonzepte rücken immer mehr in den Fokus. Wichtig ist, Brandschutzkonzepte zu jeder Zeit aktuell zu halten.
Hier alle weiteren Neuerungen
Neuerungen bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Fluchtwege und Notausgänge (ASR A2.3)
Überarbeitete Vorgaben, die auf neuen Berechnungen basieren, um die Mindestbreiten von Fluchtwegen an die Anzahl der Personen anzupassen.
Sicherheitsbeleuchtung
Fachliche und redaktionelle Anpassungen im November 2024, die sich insbesondere auf die Sicherheitsbeleuchtung beziehen.
Bildschirmarbeit (ASR A6)
Eine neue Regel konkretisiert die Anforderungen, mit einer wichtigen Vorgabe: das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte mit Tastatur soll 2,0 kg nicht überschreiten (gilt auch für Telearbeitsplätze).
Beleuchtung (ASR A3.4)
Die Regel „Beleuchtung und Sichtverbindung“ wurde überarbeitet, unter anderem mit einer längeren Passage zum Thema Sichtverbindung nach außen.
Neuerungen bei der DGUV Vorschrift 2
Flexible Betreuung durch Digitalisierung
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Unternehmen auch telefonisch oder online beraten, nachdem sie einen persönlichen Eindruck vom Betrieb gewonnen haben.
Erweiterte Qualifikationen
Die Qualifikationsmöglichkeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind erweitert worden; nun dürfen auch Absolventen aus weiteren Fachbereichen wie Arbeits- und Organisationspsychologie oder Biologie diese Funktion übernehmen.
Ausweitung des Kompetenzzentrumsmodells
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung von einem Kompetenzzentrum der Berufsgenossenschaften betreuen lassen, was zuvor nur für Betriebe bis 10 Beschäftigte galt.
Nachweis der Fortbildung
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen absolvierte Fortbildungen in ihrem jährlichen Bericht nachweisen.
Klare Begrifflichkeiten
Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden in einer neuen DGUV-Regel (DGUV-Regel 100-002) klarer definiert und erläutert.
Zuweisung zu Betreuungsgruppen
Betriebe werden abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet